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PadelCity München Tucherpark · Am Eisbach 5, 80538 München

Not your average Saturday. Not your average padel event.

House Music, Free Padel, Tennis Fits, Drinks & more. Padel is optional, Dancing is mandatory.

Wann
Samstag, 15. August 2026, 15.00 – 22.00 Uhr
Dresscode
Tennis & Padel Fits
Drinks
Bar vor Ort, Cocktails & Softdrinks

tickets.

Party Only Ticket - Early Bird

15,00 €

Ausverkauft
  • Eintritt zur Party
  • House Music & Drinks
  • Padel Free-Play
  • Schläger & Bälle inklusive

Reines Party Ticket ohne Padel

Free Play & Party - Early Bird

18,00 €

Ausverkauft
  • Eintritt zur Party
  • House Music & Drinks
  • Padel Free-Play
  • Schläger & Bälle inklusive

Diese Tickets beinhalten Padel Free-Play sowie den Eintritt zur Party (kein Turnier) Die Free-Play-Slots sind kurz gehalten und ihr könnt euch vor Ort eintragen. Schläger und Bälle sind inklusive. Tickets sind streng limitiert.

Nur feiern

Party Only Ticket - Phase II

18,00 €

0
  • Eintritt zur Party
  • House Music & Drinks
  • Padel Free-Play
  • Schläger & Bälle inklusive

Reines Party Ticket ohne Padel spiel.

Das volle Programm

Free Play & Party - Phase II

21,00 €

0
  • Eintritt zur Party
  • House Music & Drinks
  • Padel Free-Play
  • Schläger & Bälle inklusive

Diese Tickets beinhalten Padel Free-Play sowie den Eintritt zur Party. Die Free-Play-Slots sind kurz gehalten, damit jeder mal spielen kann. Es handelt sich dabei NICHT um ein Turnier, sondern um freies Spiel. Schläger und Bälle sind inklusive. Tickets sind streng limitiert.

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0,00 €

1. Teilnahmevoraussetzungen
  • 1.1.Die Teilnahme an sportlichen Aktivitäten wie Padel setzt eine gute körperliche Verfassung voraus.
  • 1.2.Jede teilnehmende Person ist selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme ärztlich zu prüfen, ob gesundheitliche Risiken bestehen.
2. Haftung
  • 2.1.Die Teilnahme am Padel Parranda Event erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
  • 2.2.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, gesundheitliche Schäden oder sonstige Beeinträchtigungen, die während oder infolge der Teilnahme entstehen. Dies gilt insbesondere für Unfälle im Rahmen der sportlichen Betätigung.
  • 2.3.Eine Haftung des Veranstalters besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für einfache Fahrlässigkeit, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
  • 2.4.Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände.